§ 31 Oö. PhysEV

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2010

II. HAUPTSTÜCK

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 31

Auflegung zur Einsichtnahme

Die in dieser Verordnung genannten internationalen Normen ISO 1999:1990, ISO 2631-1:1997, ISO 5349-1:2001, ISO 5349-2:2001 und IEC 61672-1:2002 liegen bei der Direktion Umwelt- und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten auf. Sie können auch beim Österreichischen Normungsinstitut bezogen werden.

(Anm: LGBl.Nr. 71/2010)

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