II. HAUPTSTÜCK
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 31
Auflegung zur Einsichtnahme
Die in dieser Verordnung genannten internationalen Normen ISO 1999:1990, ISO 2631-1:1997, ISO 5349-1:2001, ISO 5349-2:2001 und IEC 61672-1:2002 sowie die genannte ÖNORM E 8850 liegen bei der Direktion Umwelt- und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten auf. Sie können auch beim Österreichischen Normungsinstitut bezogen werden.
(Anm: LGBl.Nr. 71/2010, 132/2015)
02.11.2015
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