Abschnitt VII Abgabenrechtliche Bestimmung
§ 31
Befreiungsscheine, die für Jugendliche gemäß § 19 Abs. 7 von Amts wegen ausgestellt werden, sind von Gebühren befreit.
Abschnitt VII Abgabenrechtliche Bestimmung
§ 31
Befreiungsscheine, die für Jugendliche gemäß § 19 Abs. 7 von Amts wegen ausgestellt werden, sind von Gebühren befreit.