§ 2
Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes ist
- a) Dritter: Ein Rechtsträger nach § 1 lit. a oder b;
- b) Überlassung: Die Zuweisung von Landesbediensteten zur dauernden Dienstleistung an einen Dritten.
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§ 2
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Im Sinne dieses Gesetzes ist
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