§ 2 Änderung der Landesgrenze Burgenland - Niederösterreich

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.1978

§ 2

Spätere Änderungen im Verlauf des Edelbaches und des im Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte genannten Stotzinger Ortsbaches haben auf den im § 1 Abs. 1 festgelegten Verlauf der Landesgrenze keinen Einfluß.