§ 27
Bauansuchen
(1) Um die Erteilung der Baubewilligung ist bei der Behörde schriftlich anzusuchen (Bauansuchen).
(2) Einem Bauansuchen sind alle Unterlagen anzuschließen, die für die Beurteilung der Zulässigkeit des Bauvorhabens nach diesem Gesetz und den Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes erforderlich sind. Jedenfalls sind anzuschließen:
- a) der Bewilligungsbescheid der Agrarbehörde, wenn das zu bebauende Grundstück in ein Zusammenlegungsverfahren oder in ein Flurbereinigungsverfahren nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1978 einbezogen und in der Verordnung über die Einleitung des Zusammenlegungsverfahrens bzw. im Bescheid über die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens bestimmt ist, daß Bauvorhaben der geplanten Art einer Bewilligung der Agrarbehörde bedürfen;
- b) der Nachweis, daß das zu bebauende Grundstück hinsichtlich der Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche, der Wasser- und der Energieversorgung und der Abwasserbeseitigung für die vorgesehene Bebauung geeignet ist;
- c) ein Verzeichnis der Namen und der Adressen der Eigentümer der an den Bauplatz angrenzenden Grundstücke.
(3) Einem Ansuchen um die Erteilung der Bewilligung für den Neu-, Zu- oder Umbau eines Gebäudes sind überdies anzuschließen:
- a) der Nachweis des Eigentums oder des Baurechtes an der zu bebauenden Grundfläche;
- b) die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigten, wenn der Bauwerber nicht Grundeigentümer bzw. Bauberechtigter ist, sowie die Bestätigung des Vorsitzenden der Grundverkehrsbehörde nach § 2 Abs. 2 des Grundverkehrsgesetzes 1983, LGBl. Nr. 69, oder den Bescheid der Grundverkehrsbehörde, mit dem sie feststellt, daß die Erteilung dieser Zustimmung nicht der Zustimmung der Grundverkehrsbehörde bedarf, oder den Bescheid der Grundverkehrsbehörde, mit dem sie die Zustimmung erteilt;
- c) die zur Beurteilung der Zulässigkeit des Bauvorhabens erforderlichen Planunterlagen in dreifacher Ausfertigung.
In einem solchen Ansuchen ist auch der vorgesehene Verwendungszweck anzugeben.
(4) Einem Ansuchen um die Erteilung der Bewilligung für den Abbruch eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ist eine Beschreibung der technischen Ausführung des Abbruches, der Sicherungsmaßnahmen und der abschließenden Vorkehrungen anzuschließen.
(5) In einem Ansuchen um die Erteilung der Bewilligung für das Abstellen und Benützen eines Verkaufswagens ist auch die Grundläche, auf der dieser abgestellt und benützt werden soll, genau anzugeben.
22.10.2025
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