7. ABSCHNITT
Rechtsschutz.
A. Ordentliche Rechtsmittel. 1. Berufung.
§ 243.
Gegen Bescheide welche die Abgabenbehörden erster Instanz erlassen, ist als Rechtsmittel die Berufung gegeben soweit nicht in Abgabenvorschriften ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt wird.