7. ABSCHNITT
Rechtsschutz.
A. Ordentliche Rechtsmittel. 1. Berufung.
§ 243.
Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden in erster Instanz erlassen, sind Berufungen zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist.
7. ABSCHNITT
Rechtsschutz.
A. Ordentliche Rechtsmittel. 1. Berufung.
§ 243.
Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden in erster Instanz erlassen, sind Berufungen zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist.