§ 21b ÖSG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2009

Aufteilung des Einspeisetarifvolumens

§ 21b

Von dem zusätzlichen Unterstützungsvolumen, von dem in weiterer Folge das kontrahierbare Einspeisetarifvolumen abgeleitet wird, entfällt ein Betrag von 2,1 Millionen Euro auf Photovoltaikanlagen.

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