Anrechnung zahnärztlicher Aus- und Weiterbildungszeiten
§ 21
Hinsichtlich Zeiten der zahnärztlichen Aus- oder Weiterbildung zum Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ist § 14 sinngemäß anzuwenden.
Anrechnung zahnärztlicher Aus- und Weiterbildungszeiten
§ 21
Hinsichtlich Zeiten der zahnärztlichen Aus- oder Weiterbildung zum Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ist § 14 sinngemäß anzuwenden.