§ 1 Studienordnung Informatik

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1992

Einrichtung

§ 1

§ 1. Die Studienrichtung Informatik ist an der Technischen Universität Wien gemeinsam mit der Universität Wien und an der Universität Linz unter Bedachtnahme auf die in § 1 AHStG und in § 1 Tech-StG 1990 genannten Grundsätze und Ziele einzurichten.

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