Einrichtung
§ 1
§ 1. Die Studienrichtung Informatik ist an der Technischen Universität Wien gemeinsam mit der Universität Wien und an der Universität Linz unter Bedachtnahme auf die in § 1 AHStG und in § 1 Tech-StG 1990 genannten Grundsätze und Ziele einzurichten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
