1. Abschnitt
Flächenwidmungspläne
§ 1*)
Plangrundlage
Flächenwidmungspläne sind auf Grundlage der Katastralmappe im Maßstab 1:5000 für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen.
*) Fassung LGBl.Nr. 49/2011
15.12.2015
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