Wirkung auf bestehende Verträge
§ 18
§ 18. Neue Versicherungsbedingungen und Tarife sowie Änderungen von diesen gelten auch für im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bestehende Versicherungsverträge.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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