Wirkung auf bestehende Verträge
§ 18.
(1) Neue Versicherungsbedingungen und Tarife sowie Änderungen von diesen gelten ab dem Zeitpunkt gemäß § 5 oder § 13 Abs. 1 auch für bestehende Versicherungsverträge. Ist eine niedrigere als die im Tarif festgesetzte Prämie vereinbart worden (§ 15), so ändert sich die Prämie im gleichen Verhältnis wie die Tarifprämie.
(2) Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats ab der Kundmachung gemäß § 13 Abs. 4 gekündigt werden, wenn sich die Prämie auf Grund des Abs. 1 erhöht hat. Die Kündigung wird frühestens mit dem in § 13 Abs. 1 erster Satz genannten Zeitpunkt wirksam.
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2026
Gesetzesnummer
10011672
Dokumentnummer
NOR12153403
alte Dokumentnummer
N9199224656J
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