§ 184 BDG 1979

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1980

Amtstitel

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§ 184

§ 184. Für Beamte des Schulaufsichtsdienstes ist in der Verwendungsgruppe S 1 der Amtstitel "Landesschulinspektor" und in der Verwendungsgruppe S 2 je nach Verwendung der Amtstitel "Bezirksschulinspektor" oder "Berufsschulinspektor" vorgesehen.