§ 158 LAO 2000

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2014

§ 158

Beschwerderecht

In den Fällen der §§ 156 Abs. 5 und 157 steht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion gegen den Bescheid der Verwaltungsbehörde die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu, wenn der Bescheid dem von der Land- und Forstwirtschaftsinspektion gestellten Antrag oder der abgegebenen Äußerung nicht entspricht oder wenn sie vor der Erlassung von Entscheidungen und Verfügungen nicht gehört worden ist.

14.03.2013

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)