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Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen Beziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.11.1975

§ 0

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen Beziehungen

Kurztitel

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen Beziehungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 612/1975

Inkrafttretensdatum

23.11.1975

Langtitel

ZUSATZPROTOKOLL zum Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern *), abgeschlossen in Rom am 14. März 1952

StF: BGBl. Nr. 612/1975

Ratifikationstext

Das Zusatzprotokoll ist gemäß seinem Artikel 4 am 23. November 1975 in Kraft getreten.

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 270/1954

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