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Artikel 1 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen Beziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.11.1975

Artikel 1

Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung sowie Kontakte zwischen österreichischen und italienischen Forschern und Gelehrten fördern.

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