Artikel 1
Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung sowie Kontakte zwischen österreichischen und italienischen Forschern und Gelehrten fördern.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung sowie Kontakte zwischen österreichischen und italienischen Forschern und Gelehrten fördern.
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