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Zulassung von Arbeitnehmern, die sich beruflich und sprachlich fortbilden wollen (Frankreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.8.1930

§ 0

Zulassung von Arbeitnehmern, die sich beruflich und sprachlich fortbilden wollen (Frankreich)

Kurztitel

Zulassung von Arbeitnehmern, die sich beruflich und sprachlich fortbilden wollen (Frankreich)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 259/1930

Inkrafttretensdatum

14.08.1930

Langtitel

Vereinbarung zwischen der österreichischen und französischen Regierung über die Zulassung von Arbeitnehmern, die sich beruflich und sprachlich fortbilden wollen.

StF: BGBl. Nr. 259/1930

Ratifikationstext

Die vorstehende Vereinbarung ist sowohl von der österreichischen Bundesregierung als auch von der französischen Regierung genehmigt worden.

Präambel/Promulgationsklausel

In dem Bestreben, die berufliche und sprachliche Fortbildung österreichischer und französischer Arbeitnehmer zu fördern, haben der österreichische Bundeskanzler und die unterzeichneten Vertreter der französischen Regierung unter dem Vorbehalt der Genehmigung ihrer Regierungen folgende Vereinbarung abgeschlossen:

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