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Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Modalitäten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.2.2000

§ 0

Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Modalitäten

Kurztitel

Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Modalitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 24/2000

Inkrafttretensdatum

09.02.2000

Beachte

Die Vereinbarung findet mit 1. Jänner 1995 Anwendung (vgl. Art. 6).

Langtitel

Vereinbarung über die Durchführungsmodalitäten zum Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

StF: BGBl. III Nr. 24/2000

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 6 mit 9. Februar 2000 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Präambel

Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften *) vom 8. April 1965 erfordert die Zusammenarbeit der Institutionen der Gemeinschaften und der verantwortlichen Behörden der Mitgliedstaaten.

Die Österreichische Bundesregierung und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften sind wie folgt übereingekommen:

___________________

*) ABl. 1967 Nr. 152/13 in der geltenden Fassung

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