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Artikel 6 Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Modalitäten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.2.2000

Artikel 6

Inkrafttreten, Rückwirkende Anwendung

Die Vereinbarung tritt 20 Tage nach Unterzeichnung in Kraft.

Die Vereinbarung findet mit 1. Jänner 1995 Anwendung.

GESCHEHEN zu Brüssel am 20. Jänner 2000 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.

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