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Vereinbarung zwischen Österreich und Griechenland über die Beförderung im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr
Kurztitel
Vereinbarung zwischen Österreich und Griechenland über die Beförderung im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 83/1971
Typ
Vertrag – Griechenland
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.07.1970
Unterzeichnungsdatum
04.03.1970
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und dem Außenministerium des Königreiches Griechenland über die Beförderung von Reisenden im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. Nr. 83/1971
Sprachen
Deutsch, Griechisch
Ratifikationstext
Die vorliegende Vereinbarung ist nach Abgabe der in ihrem Art. X Abs. 1 vorgesehenen Erklärungen am 1. Juli 1970 definitiv in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und das Außenministerium des Königreiches Griechenland sind, geleitet von dem Wunsche, die Beförderung von Reisenden im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr (einschließlich der Transitlinien) in Kraftfahrzeugen, die in den beiden Staaten zugelassen sind, zwischen den beiden Staaten zu regeln, übereingekommen wie folgt:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2019
Gesetzesnummer
10011416
Dokumentnummer
NOR11011681
alte Dokumentnummer
N9197113836T
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