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Vereinbarung zwischen Österreich und Griechenland über die Beförderung im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1970

§ 0

Vereinbarung zwischen Österreich und Griechenland über die Beförderung im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr

Kurztitel

Vereinbarung zwischen Österreich und Griechenland über die Beförderung im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 83/1971

Typ

Vertrag – Griechenland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1970

Unterzeichnungsdatum

04.03.1970

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und dem Außenministerium des Königreiches Griechenland über die Beförderung von Reisenden im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr

StF: BGBl. Nr. 83/1971

Sprachen

Deutsch, Griechisch

Ratifikationstext

Die vorliegende Vereinbarung ist nach Abgabe der in ihrem Art. X Abs. 1 vorgesehenen Erklärungen am 1. Juli 1970 definitiv in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und das Außenministerium des Königreiches Griechenland sind, geleitet von dem Wunsche, die Beförderung von Reisenden im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr (einschließlich der Transitlinien) in Kraftfahrzeugen, die in den beiden Staaten zugelassen sind, zwischen den beiden Staaten zu regeln, übereingekommen wie folgt:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2019

Gesetzesnummer

10011416

Dokumentnummer

NOR11011681

alte Dokumentnummer

N9197113836T

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