§ 0
Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
Kurztitel
Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 88/2001
Typ
Vertrag – Belarus
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
18.05.2000
Unterzeichnungsdatum
18.05.2000
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehr und Kommunikationen der Republik Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
StF: BGBl. III Nr. 88/2001
Sprachen
Belarussisch, Deutsch
Präambel/Promulgationsklausel
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und das Ministerium für Verkehr und Kommunikationen der Republik Belarus, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
IM BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT), im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,
IN DEM BESTREBEN, zur Verwirklichung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,
IN DEM BESTREBEN, durch dieses Abkommen die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße sowie deren Organisation und Durchführung auf diese Weise zu regeln und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus zu leisten, haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Lärmausstoß
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2019
Gesetzesnummer
20001335
Dokumentnummer
NOR30001432
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)