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Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.5.2000

§ 0

Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

Kurztitel

Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 88/2001

Typ

Vertrag – Belarus

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.05.2000

Unterzeichnungsdatum

18.05.2000

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

VEREINBARUNG zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehr und Kommunikationen der Republik Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

StF: BGBl. III Nr. 88/2001

Sprachen

Belarussisch, Deutsch

Präambel/Promulgationsklausel

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und das Ministerium für Verkehr und Kommunikationen der Republik Belarus, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,

IM BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT), im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,

IN DEM BESTREBEN, zur Verwirklichung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,

IN DEM BESTREBEN, durch dieses Abkommen die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße sowie deren Organisation und Durchführung auf diese Weise zu regeln und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus zu leisten, haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Lärmausstoß

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2019

Gesetzesnummer

20001335

Dokumentnummer

NOR30001432

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Stichworte