ANHANG VI
auf den in Artikel 5, Absatz 1, Bezug genommen wird
Die Beseitigung von Zöllen fiskalischer Art finden auf die in den Übersichten A bis C dieses Anhanges genannten Waren keine Anwendung.
Übersicht C zum Anhang VI
Türkei
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Zollansatz
HS-Code Warenbeschreibung LT/100 kg
Eigengewicht
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2710.00 Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien,
ausgenommen rohe Öle; anderweit weder genannte
noch inbegriffene Zubereitungen mit einem
Gewichtsanteil an Erdölen oder Ölen aus
bituminösen Mineralien von 70% oder mehr, in
denen diese Öle den wesentlichen Bestandteil
bilden:
- A. Leichtöle mit einem Flammpunkt im
geschlossenen Tiegel von weniger als
30 ºC :
ex. Motorenbenzin 19.15
- B. mittelschwere Öle mit einem Flammpunkt
im geschlossenen Tiegel von 30 ºC
oder mehr, aber nicht mehr als 55 ºC ,
oder mittelschwere Öle, bei deren
Destillation bis 250 ºC mehr als
65 Raumhundertteile einschl. der
Destillationsverluste übergehen:
ex. Kerosin 7.80
- C. Schweröle mit einem Flammpunkt im
geschlossenen Tiegel von 55 ºC
oder mehr:
I. Destillatöle, bei deren
Destillation bis zum Eintreten von
Kracken mehr als 80 Raumhundertteile
übergehen
ex. Motorenöle 8.75
II. Rückstandsheizöle, bei deren
Destillation bis zum Eintreten von
Kracken mehr als 80 Raumhundertteile
übergehen
ex. leichte Heizöle 7.50
ex. mittelschwere Heizöle 7.50
ex. schwere Heizöle 7.50
III. Maschinenöle (einschl. derartige
Öle, deren charakteristische Farbe
oder charakteristische Geruch
beseitigt worden sind 8.00
27.11 Erdgas und andere gasförmige
Kohlenwasserstoffe:
2711.19 - andere:
- - A. Erdgas, verflüssigt (L.P.G.) 15
27.12 Vaselin; Paraffin, mikrokristallines
Erdölwachs, „slack wax“ , Ozokerit,
Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse
und ähnliche, durch Synthese oder andere
Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch
gefärbt:
2712.20 - Paraffin mit einem Gehalt an Öl von
weniger als 0,75 Gewichtsprozent 20
2712.90 - andere:
ex. B. II. a - Paraffin 20
2803.00 Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von
Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch
inbegriffen):
- A. Gasruß 30
- B. Acethylenruß 30
29.33 Heterocyclische Verbindungen mit
ausschließlich Stickstoff als Heteroatom(e);
Nucleinsäuren und ihre Salze:
- Lactame:
2933.71 - - 6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam) 15
33.01 Etherische Öle (auch terpenfrei gemacht),
einschließlich feste (konkrete) oder
absolute;, Resinoide; Konzentrate etherische
Öle in Fetten, nichtflüchtigen Ölen, Wachsen
oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage
oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige
Nebenerzeugnisse aus der Herstellung
terpenfreier etherischer Öle; destillierte
aromatische Wasser und wässerige Lösungen
etherischer Öle:
- etherische Öle von Zitrusfrüchten:
3301.11 - - Bergamotteöl:
- - A. terpenhaltig 100
- - B. terpenfrei 100
3301.12 - - Orangenöl:
- - A. terpenhaltig 100
- - B. terpenfrei 100
3301.13 - - Zitronenöl:
- - A. terpenhaltig 100
- - B. terpenfrei 100
3301.14 - - Limettenöl:
- - A. terpenhaltig 100
- - B. terpenfrei 100
3301.19 - - andere:
- - A. terpenhaltig 100
- - B. terpenfrei 100
- etherische Öle, ausgenommen von
Zitrusfrüchten:
3301.21 - - Geraniumöl:
- - A. terpenhaltig 100
- - B. terpenfrei 100
3301.22 - - Jasminöl:
- - A. terpenhaltig 100
- - B. terpenfrei 100
3301.23 - - Lavendelöl oder Lavandinöl:
- - A. terpenhaltig 100
- - B. terpenfrei 100
3301.24 - - Pfefferminzöl (Mentha piperita):
- - A. terpenhaltig 100
- - B. terpenfrei 100
3301.25 - - andere Minzenöle:
- - A. terpenhaltig 100
- - B. terpenfrei 100
3301.26 - - Vetiveröl:
- - A. terpenhaltig 100
- - B. terpenfrei 100
3301.29 - - andere:
- - A. Gewürznelkenöl; Niaouliöl und
Ylang-Ylang-Öl:
- - - I. terpenhaltig:
- - - - a) Ylang-Mang-Öl 100
- - - - b) andere 100
- - - II. terpenfrei
- - - - a) Ylang-Mang-Öl 100
- - - - b) andere 100
- - B. andere:
- - - I. terpenhaltig:
- - - - a) Zitronellaöle 25
- - - - b) Eucalyptusöl 100
- - - - d) Koniferennadelöl 100
- - - - e) andere:
- - - - - 2. andere 100
- - - II. terpenfrei
- - - - a) Zitronellaöle 25
- - - - b) andere ätherische Öle 100
33.02 - - Mischungen von
Riechstoffen und Mischungen (einschließlich
alkoholischer Lösungen) auf
der Grundlage eines oder mehrerer dieser
Stoffe, wie sie als Rohstoffe
in der Industrie verwendet werden
40.01 Naturkautschuk, Balata, Guttapercha,
Guayule, Chicle und ähnliche natürliche
Kautschukarten, in Primärformen oder in
Platten, Blättern oder Streifen:
4001.10 - Latex von Naturkautschuk, auch
vorvulkanisiert
- - A. vorvulkanisierter Latex von
Naturkautschuk 22
- Naturkautschuk in anderen Formen:
4001.21 - - geräucherte Blätter (smoked sheets) 22
4001.29 - andere:
- - A. Krepp 40
40.02 Synthetischer Kautschuk und Faktis
(Ölkautschuk), in Primärformen oder in
Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen
von Waren der Nr. 4001 mit Waren dieser
Nummer, in Primärformen oder in Platten,
Blättern oder Streifen:
- Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR);
carboxylierter Styrol-Butadien-Kautschuk
(XSBR):
4002.19 - andere
- - A. für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuche für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und Handelsministerium
festzulegen) 10
4002.20 - Butadien-Kautschuk (BR):
- - A. Latex:
- - - I. für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuche für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und
Handelsministerium festzulegen) 10
- - B. andere:
- - - I. für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuche für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und
Handelsministerium festzulegen) 10
- Butylkautschuk (IIR); Chlorbutylkautschuk
und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR):
4002.31 - Butylkautschuk (IIR):
- - A. Latex:
- - - I. für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuche für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und
Handelsministerium festzulegen) 10
- - B. andere:
- - - I. für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuche für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und
Handelsministerium festzulegen) 10
4002.39 - andere:
- - A. Latex:
- - - I. für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuche für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und
Handelsministerium festzulegen) 10
- B. andere:
- - - I. für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuche für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und
Handelsministerium festzulegen) 10
- Chloropren-Kautschuk (CR):
4002.49 - andere:
- - A. für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuche für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und
Handelsministerium festzulegen) 10
- Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR):
4002.59 - andere:
- - A. für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuche für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und
Handelsministerium festzulegen) 10
4002.60 - Isopren-Kautschuk (IR):
- - A. Latex:
- - - I. für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuche für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und
Handelsministerium festzulegen) 10
- - B. andere:
- - - I. für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuchen für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und
Handelsministerium festzulegen)
mit dem Zollsatz (%) von 10
4002.70 - Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk, nicht
konjugiert (EPDM)
- - A. Latex:
- - - I. für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuche für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und
Handelsministerium festzulegen) 10
- - B. andere:
- - - I. für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuche für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und
Handelsministerium festzulegen) 10
4002.99 - andere:
- - A. durch Zusatz von Kunststoffen
modifizierte Erzeugnisse:
- - - I. für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuche für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und
Handelsministerium festzulegen) 10
- - B. andere:
- - - II. andere:
- - - - a) für die Herstellung oder
Runderneuerung von Luftreifen und
Luftschläuche für Kraftfahrzeuge
aller Art (die Notwendigkeit der
Einfuhr und die Einfuhrmengen sind
vom Industrie- und
Handelsministerium festzulegen) 10
87.03 Personenautomobile und andere hauptsächlich
zum Befördern von Personen gebaute Automobile
(andere als solche der Nr. 8702),
einschließlich „Breaks“ und Rennwagen:
- andere Fahrzeuge, mit Hubkolbenmotor mit
Funkenzündung:
8703.21 - mit einem Hubraum von nicht mehr als
1 000 cm3:
- - A. neu:
- - - I. Personenautomobile 75
- - B. gebraucht:
- - - I. Personenautomobile 75
8703.22 - mit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm3,
jedoch nicht mehr als 1 500 cm3:
- A. neu:
- - II. andere:
- - - a) Personenautomobile 75
- B. gebraucht:
- - I. Personenautomobile 75
8703.23 - mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm3,
jedoch nicht mehr als 3 000 cm3:
- A. neu:
- - II. andere:
- - - a) Personenautomobile 75
- B. gebraucht:
- - I. Personenautomobile 75
8703.24 - mit einem Hubraum von mehr als 3 000 cm3:
- A. neu:
- - I. Personenautomobile 75
- B. gebraucht:
- - I. Personenautomobile 75
- andere Fahrzeuge, mit Kolbenmotor mit
Kompressionszündung (Diesel- oder
Halbdiesel):
8703.31 - mit einem Hubraum von nicht mehr als
1 500 cm3:
- A. neu:
- - I. Personenautomobile 75
- B. gebraucht:
- - I. Personenautomobile 75
8703.32 - mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm3,
jedoch nicht mehr als 2 500 cm3:
- A. neu:
- - II. andere:
- - - a) Personenautomobile 75
- B. gebraucht:
- - I. Personenautomobile 75
8703.33 - mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm3:
- A. neu:
- - II. andere:
- - - a) Personenautomobile 75
- B. gebraucht:
- - I. Personenautomobile 75
Zuletzt aktualisiert am
08.06.2020
Gesetzesnummer
10007195
Dokumentnummer
NOR12083706
alte Dokumentnummer
N5199441377J
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