Anlage 6 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Türkei

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1992

Anlage 6

— ANHANG VI

auf den in Artikel 5, Absatz 1, Bezug genommen wird

Die Beseitigung von Zöllen fiskalischer Art finden auf die in den Übersichten A bis C dieses Anhanges genannten Waren keine Anwendung.

Übersicht C zum Anhang VI Türkei

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Zollansatz

HS-Code Warenbeschreibung LT/100 kg

Eigengewicht

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2710.00 Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien,

ausgenommen rohe Öle; anderweit weder genannte

noch inbegriffene Zubereitungen mit einem

Gewichtsanteil an Erdölen oder Ölen aus

bituminösen Mineralien von 70% oder mehr, in

denen diese Öle den wesentlichen Bestandteil

bilden:

- A. Leichtöle mit einem Flammpunkt im

geschlossenen Tiegel von weniger als

30 Grad C:

ex. Motorenbenzin 19.15

- B. mittelschwere Öle mit einem Flammpunkt

im geschlossenen Tiegel von 30 Grad C

oder mehr, aber nicht mehr als 55 Grad C,

oder mittelschwere Öle, bei deren

Destillation bis 250 Grad C mehr als

65 Raumhundertteile einschl. der

Destillationsverluste übergehen:

ex. Kerosin 7.80

- C. Schweröle mit einem Flammpunkt im

geschlossenen Tiegel von 55 Grad C

oder mehr:

I. Destillatöle, bei deren

Destillation bis zum Eintreten von

Kracken mehr als 80 Raumhundertteile

übergehen

ex. Motorenöle 8.75

II. Rückstandsheizöle, bei deren

Destillation bis zum Eintreten von

Kracken mehr als 80 Raumhundertteile

übergehen

ex. leichte Heizöle 7.50

ex. mittelschwere Heizöle 7.50

ex. schwere Heizöle 7.50

III. Maschinenöle (einschl. derartige

Öle, deren charakteristische Farbe

oder charakteristische Geruch

beseitigt worden sind 8.00

27.11 Erdgas und andere gasförmige

Kohlenwasserstoffe:

2711.19 - andere:

- - A. Erdgas, verflüssigt (L.P.G.) 15

27.12 Vaselin; Paraffin, mikrokristallines

Erdölwachs, „slack wax'', Ozokerit,

Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse

und ähnliche, durch Synthese oder andere

Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch

gefärbt:

2712.20 - Paraffin mit einem Gehalt an Öl von

weniger als 0,75 Gewichtsprozent 20

2712.90 - andere:

ex. B. II. a - Paraffin 20

2803.00 Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von

Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch

inbegriffen):

- A. Gasruß 30

- B. Acethylenruß 30

29.33 Heterocyclische Verbindungen mit

ausschließlich Stickstoff als Heteroatom(e);

Nucleinsäuren und ihre Salze:

- Lactame:

2933.71 - - 6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam) 15

33.01 Etherische Öle (auch terpenfrei gemacht),

einschließlich feste (konkrete) oder

absolute;, Resinoide; Konzentrate etherische

Öle in Fetten, nichtflüchtigen Ölen, Wachsen

oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage

oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige

Nebenerzeugnisse aus der Herstellung

terpenfreier etherischer Öle; destillierte

aromatische Wasser und wässerige Lösungen

etherischer Öle:

- etherische Öle von Zitrusfrüchten:

3301.11 - - Bergamotteöl:

- - A. terpenhaltig 100

- - B. terpenfrei 100

3301.12 - - Orangenöl:

- - A. terpenhaltig 100

- - B. terpenfrei 100

3301.13 - - Zitronenöl:

- - A. terpenhaltig 100

- - B. terpenfrei 100

3301.14 - - Limettenöl:

- - A. terpenhaltig 100

- - B. terpenfrei 100

3301.19 - - andere:

- - A. terpenhaltig 100

- - B. terpenfrei 100

- etherische Öle, ausgenommen von

Zitrusfrüchten:

3301.21 - - Geraniumöl:

- - A. terpenhaltig 100

- - B. terpenfrei 100

3301.22 - - Jasminöl:

- - A. terpenhaltig 100

- - B. terpenfrei 100

3301.23 - - Lavendelöl oder Lavandinöl:

- - A. terpenhaltig 100

- - B. terpenfrei 100

3301.24 - - Pfefferminzöl (Mentha piperita):

- - A. terpenhaltig 100

- - B. terpenfrei 100

3301.25 - - andere Minzenöle:

- - A. terpenhaltig 100

- - B. terpenfrei 100

3301.26 - - Vetiveröl:

- - A. terpenhaltig 100

- - B. terpenfrei 100

3301.29 - - andere:

- - A. Gewürznelkenöl; Niaouliöl und

Ylang-Ylang-Öl:

- - - I. terpenhaltig:

- - - - a) Ylang-Mang-Öl 100

- - - - b) andere 100

- - - II. terpenfrei

- - - - a) Ylang-Mang-Öl 100

- - - - b) andere 100

- - B. andere:

- - - I. terpenhaltig:

- - - - a) Zitronellaöle 25

- - - - b) Eucalyptusöl 100

- - - - d) Koniferennadelöl 100

- - - - e) andere:

- - - - - 2. andere 100

- - - II. terpenfrei

- - - - a) Zitronellaöle 25

- - - - b) andere ätherische Öle 100

40.01 Naturkautschuk, Balata, Guttapercha,

Guayule, Chicle und ähnliche natürliche

Kautschukarten, in Primärformen oder in

Platten, Blättern oder Streifen:

4001.10 - Latex von Naturkautschuk, auch

vorvulkanisiert

- - A. vorvulkanisierter Latex von

Naturkautschuk 22

- Naturkautschuk in anderen Formen:

4001.21 - - geräucherte Blätter (smoked sheets) 22

4001.29 - andere:

- - A. Krepp 40

40.02 Synthetischer Kautschuk und Faktis

(Ölkautschuk), in Primärformen oder in

Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen

von Waren der Nr. 4001 mit Waren dieser

Nummer, in Primärformen oder in Platten,

Blättern oder Streifen:

- Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR);

carboxylierter Styrol-Butadien-Kautschuk

(XSBR):

4002.19 - andere

- - A. für die Herstellung oder

Runderneuerung von Luftreifen und

Luftschläuche für Kraftfahrzeuge

aller Art (die Notwendigkeit der

Einfuhr und die Einfuhrmengen sind

vom Industrie- und Handelsministerium

festzulegen) 10

4002.20 - Butadien-Kautschuk (BR):

- - A. Latex:

- - - I. für die Herstellung oder

Runderneuerung von Luftreifen und

Luftschläuche für Kraftfahrzeuge

aller Art (die Notwendigkeit der

Einfuhr und die Einfuhrmengen sind

vom Industrie- und

Handelsministerium festzulegen) 10

- - B. andere:

- - - I. für die Herstellung oder

Runderneuerung von Luftreifen und

Luftschläuche für Kraftfahrzeuge

aller Art (die Notwendigkeit der

Einfuhr und die Einfuhrmengen sind

vom Industrie- und

Handelsministerium festzulegen) 10

- Butylkautschuk (IIR); Chlorbutylkautschuk

und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR):

4002.31 - Butylkautschuk (IIR):

- - A. Latex:

- - - I. für die Herstellung oder

Runderneuerung von Luftreifen und

Luftschläuche für Kraftfahrzeuge

aller Art (die Notwendigkeit der

Einfuhr und die Einfuhrmengen sind

vom Industrie- und

Handelsministerium festzulegen) 10

- - B. andere:

- - - I. für die Herstellung oder

Runderneuerung von Luftreifen und

Luftschläuche für Kraftfahrzeuge

aller Art (die Notwendigkeit der

Einfuhr und die Einfuhrmengen sind

vom Industrie- und

Handelsministerium festzulegen) 10

4002.39 - andere:

- - A. Latex:

- - - I. für die Herstellung oder

Runderneuerung von Luftreifen und

Luftschläuche für Kraftfahrzeuge

aller Art (die Notwendigkeit der

Einfuhr und die Einfuhrmengen sind

vom Industrie- und

Handelsministerium festzulegen) 10

- B. andere:

- - - I. für die Herstellung oder

Runderneuerung von Luftreifen und

Luftschläuche für Kraftfahrzeuge

aller Art (die Notwendigkeit der

Einfuhr und die Einfuhrmengen sind

vom Industrie- und

Handelsministerium festzulegen) 10

- Chloropren-Kautschuk (CR):

4002.49 - andere:

- - A. für die Herstellung oder

Runderneuerung von Luftreifen und

Luftschläuche für Kraftfahrzeuge

aller Art (die Notwendigkeit der

Einfuhr und die Einfuhrmengen sind

vom Industrie- und

Handelsministerium festzulegen) 10

- Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR):

4002.59 - andere:

- - A. für die Herstellung oder

Runderneuerung von Luftreifen und

Luftschläuche für Kraftfahrzeuge

aller Art (die Notwendigkeit der

Einfuhr und die Einfuhrmengen sind

vom Industrie- und

Handelsministerium festzulegen) 10

4002.60 - Isopren-Kautschuk (IR):

- - A. Latex:

- - - I. für die Herstellung oder

Runderneuerung von Luftreifen und

Luftschläuche für Kraftfahrzeuge

aller Art (die Notwendigkeit der

Einfuhr und die Einfuhrmengen sind

vom Industrie- und

Handelsministerium festzulegen) 10

4002.70 - Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk, nicht

konjugiert (EPDM)

- - A. Latex:

- - - I. für die Herstellung oder

Runderneuerung von Luftreifen und

Luftschläuche für Kraftfahrzeuge

aller Art (die Notwendigkeit der

Einfuhr und die Einfuhrmengen sind

vom Industrie- und

Handelsministerium festzulegen) 10

- - B. andere:

- - - I. für die Herstellung oder

Runderneuerung von Luftreifen und

Luftschläuche für Kraftfahrzeuge

aller Art (die Notwendigkeit der

Einfuhr und die Einfuhrmengen sind

vom Industrie- und

Handelsministerium festzulegen) 10

4002.99 - andere:

- - A. durch Zusatz von Kunststoffen

modifizierte Erzeugnisse:

- - - I. für die Herstellung oder

Runderneuerung von Luftreifen und

Luftschläuche für Kraftfahrzeuge

aller Art (die Notwendigkeit der

Einfuhr und die Einfuhrmengen sind

vom Industrie- und

Handelsministerium festzulegen) 10

- - B. andere:

- - - II. andere:

- - - - a) für die Herstellung oder

Runderneuerung von Luftreifen und

Luftschläuche für Kraftfahrzeuge

aller Art (die Notwendigkeit der

Einfuhr und die Einfuhrmengen sind

vom Industrie- und

Handelsministerium festzulegen) 10

87.03 Personenautomobile und andere hauptsächlich

zum Befördern von Personen gebaute Automobile

(andere als solche der Nr. 8702),

einschließlich „Breaks'' und Rennwagen:

- andere Fahrzeuge, mit Hubkolbenmotor mit

Funkenzündung:

8703.21 - mit einem Hubraum von nicht mehr als

1 000 cm3:

- - A. neu:

- - - I. Personenautomobile 75

- - B. gebraucht:

- - - I. Personenautomobile 75

8703.22 - mit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm3,

jedoch nicht mehr als 1 500 cm3:

- A. neu:

- - II. andere:

- - - a) Personenautomobile 75

- B. gebraucht:

- - I. Personenautomobile 75

8703.23 - mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm3,

jedoch nicht mehr als 3 000 cm3:

- A. neu:

- - II. andere:

- - - a) Personenautomobile 75

- B. gebraucht:

- - I. Personenautomobile 75

8703.24 - mit einem Hubraum von mehr als 3 000 cm3:

- A. neu:

- - I. Personenautomobile 75

- B. gebraucht:

- - I. Personenautomobile 75

- andere Fahrzeuge, mit Kolbenmotor mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdiesel):

8703.31 - mit einem Hubraum von nicht mehr als

1 500 cm3:

- A. neu:

- - I. Personenautomobile 75

- B. gebraucht:

- - I. Personenautomobile 75

8703.32 - mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm3,

jedoch nicht mehr als 2 500 cm3:

- A. neu:

- - II. andere:

- - - a) Personenautomobile 75

- B. gebraucht:

- - I. Personenautomobile 75

8703.33 - mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm3:

- A. neu:

- - II. andere:

- - - a) Personenautomobile 75

- B. gebraucht:

- - I. Personenautomobile 75

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