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Soziale Sicherheit (Portugal)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2001

§ 0

Soziale Sicherheit (Portugal)

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Portugal)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 205/2000

Inkrafttretensdatum

01.02.2001

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über Soziale Sicherheit

StF: BGBl. III Nr. 205/2000 (NR: GP XX RV 1721 AB 1841 S. 171 . BR: AB 5940 S. 655 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. November 2000 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 mit 1. Februar 2001 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Portugiesische Republik

in dem Wunsche, unter Bedachtnahme auf Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zwischen den beiden Staaten über die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 hinausgehend Personen zu schützen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder beider Staaten geschützt sind oder waren,

sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:

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