§ 0
Soziale Sicherheit (Portugal)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Portugal)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 205/2000
Inkrafttretensdatum
01.02.2001
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über Soziale Sicherheit
StF: BGBl. III Nr. 205/2000 (NR: GP XX RV 1721 AB 1841 S. 171 . BR: AB 5940 S. 655 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. November 2000 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 mit 1. Februar 2001 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Portugiesische Republik
in dem Wunsche, unter Bedachtnahme auf Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zwischen den beiden Staaten über die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 hinausgehend Personen zu schützen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder beider Staaten geschützt sind oder waren,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
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