§ 0
Soziale Sicherheit (Polen)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Polen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 212/2000
Inkrafttretensdatum
01.12.2000
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über soziale Sicherheit
StF: BGBl. III Nr. 212/2000 (NR: GP XX RV 1718 AB 1838 S. 171 . BR: AB 5937 S. 655 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. September 2000 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 34 Abs. 2 mit 1. Dezember 2000 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Republik Polen,
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
