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Soziale Sicherheit (Polen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2000

§ 0

Soziale Sicherheit (Polen)

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Polen)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 212/2000

Inkrafttretensdatum

01.12.2000

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über soziale Sicherheit

StF: BGBl. III Nr. 212/2000 (NR: GP XX RV 1718 AB 1838 S. 171 . BR: AB 5937 S. 655 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. September 2000 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 34 Abs. 2 mit 1. Dezember 2000 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Republik Polen,

von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,

sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:

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