§ 0
Schiffahrt auf dem Bodensee
Kurztitel
Schiffahrt auf dem Bodensee
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 632/1975
Inkrafttretensdatum
01.01.1976
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Langtitel
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE SCHIFFAHRT AUF DEM BODENSEE
StF: BGBl. Nr. 632/1975
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Übereinkommens, dessen Art. 11 Abs. 2 und Art. 19 Abs. 2 lit. a verfassungsändernd sind, samt Anlage zu Art. 9 und Art. 11 sowie samt Zusatzprotokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. Juli 1974, die Ratifikationsurkunden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurden am 28. November 1975 gemäß Art. 25 des Übereinkommens hinterlegt. Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 26 Abs. 1 am 1. Jänner 1976 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND
DIE SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT,
in ihrem Bestreben, die Regelung der Schiffahrt auf dem Bodensee den geänderten Verhältnissen und dem Stand der Technik anzupassen und zu diesem Zweck den Vertrag vom 22. September 1867 zwischen den Bodensee-Uferstaaten betreffend eine internationale Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee durch ein neues Übereinkommen und einheitliche Schiffahrtsvorschriften zu ersetzen,
sind wie folgt übereingekommen:
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