§ 0
Schaffung einer einmaligen Zuwendung für Frauen für ihre besonderen Leistungen
Kurztitel
Schaffung einer einmaligen Zuwendung für Frauen für ihre besonderen Leistungen
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
11.08.2005
Langtitel
Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geschaffen wird
StF: BGBl. I Nr. 89/2005 (NR: GP XXII IA 641/A AB 1022 S. 116 . BR: 7332 AB 7356 S. 724.)
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