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Rahmenabkommen über die finanzielle Kooperation (Kenia)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2023

§ 0

Rahmenabkommen über die finanzielle Kooperation (Kenia)

Kurztitel

Rahmenabkommen über die finanzielle Kooperation (Kenia)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 149/2023

Typ

Vertrag – Kenia

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2023

Unterzeichnungsdatum

02.08.2023

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Langtitel

(Übersetzung)

Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kenia vertreten durch das kenianische Ministerium für Finanzen und wirtschaftliche Planung über die finanzielle Kooperation

StF: BGBl. III Nr. 149/2023

Sprachen

Englisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 12 des Rahmenabkommens wurden am 18. August bzw. 13. September 2023 abgegeben; das Rahmenabkommen tritt gemäß seinem Art. 12 mit 1. Oktober 2023 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der österreichische Bundesminister für Finanzen und das kenianische Ministerium für Finanzen und wirtschaftliche Planung (im Folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet),

  1. in Bekundung ihrer Zufriedenheit über die bisherige Zusammenarbeit im Rahmen der österreichischen Förderungsprogramme und den dabei erzielten bedeutenden Erfolgen,
  1. in dem Wunsch, ihre Beziehungen im Hinblick auf eine Erweiterung der wirtschaftlichen und finanziellen Kooperation in Sektoren/Bereichen von beiderseitigem Interesse weiter zu stärken und zu vertiefen,
  1. in der Erkenntnis, dass die Förderung der bilateralen Zusammenarbeit einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zu nachhaltigem Wachstum und Wohlstand beitragen kann,

sind wie folgt übereingekommen:

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2023

Gesetzesnummer

20012365

Dokumentnummer

NOR40255908

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