Artikel 1
Zielsetzung
Ziel dieses Rahmenabkommens ist die Schaffung eines Rahmens für die finanzielle Kooperation zwischen den Vertragsparteien für die Bereitstellung von konzessionellen Finanzierungen im Rahmen des österreichischen Soft Loan Programms zur Unterstützung von Sektoren/Projekten von gemeinsamen Interesse in der Republik Kenia.
Die finanzielle Kooperation zwischen den beiden Vertragsparteien erfolgt im Einklang mit ihren jeweiligen Gesetzen, Verordnungen, einschlägigen Politiken und Mandaten sowie mit ihren internationalen Verpflichtungen.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2023
Gesetzesnummer
20012365
Dokumentnummer
NOR40255896
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