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Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade zwischen Österreich und Italien
Kurztitel
Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade zwischen Österreich und Italien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 306/1979
Inkrafttretensdatum
14.08.1979
Langtitel
Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik
StF: BGBl. Nr. 306/1979 (NR: GP XIV RV 1011 AB 1194 S. 120 . BR: AB 1984 S. 384 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der im Notenwechsel vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Notenwechsel tritt am 14. August 1979 in Kraft.
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