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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Malta)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Malta)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 388/1973
Typ
Vertrag – Malta
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
05.08.1973
Unterzeichnungsdatum
06.06.1973
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON MALTA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 388/1973
Sprachen
Deutsch, Englisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Malta,
Im Hinblick darauf, daß die Republik Österreich und Malta Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chikago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt sind,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihrem Hoheitsgebiet und darüber hinaus zu schließen,
sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
29.08.2019
Gesetzesnummer
10011450
Dokumentnummer
NOR11011715
alte Dokumentnummer
N9197314149T
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