vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Malta)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.8.1973

§ 0

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Malta)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Malta)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 388/1973

Typ

Vertrag – Malta

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

05.08.1973

Unterzeichnungsdatum

06.06.1973

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON MALTA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR

StF: BGBl. Nr. 388/1973

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Malta,

Im Hinblick darauf, daß die Republik Österreich und Malta Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chikago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt sind,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihrem Hoheitsgebiet und darüber hinaus zu schließen,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2019

Gesetzesnummer

10011450

Dokumentnummer

NOR11011715

alte Dokumentnummer

N9197314149T

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte