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Luftverkehrsabkommen (Ägypten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1991

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Ägypten)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Ägypten)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 185/1991

Inkrafttretensdatum

01.04.1991

Langtitel

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN

StF: BGBl. Nr. 185/1991

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 17 des Abkommens wurden am 29. November 1989 bzw. 1. Februar 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 17 mit 1. April 1991 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten,

In diesem Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

___________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949

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