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KIAB – Aufwandsentschädigung Betriebsprüfer-Zoll, Hausbeschauen und für Bedienstete bei der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2002

KIAB § 0

Aufwandsentschädigung Betriebsprüfer-Zoll, Hausbeschauen und für Bedienstete bei der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)

Kurztitel

Aufwandsentschädigung Betriebsprüfer-Zoll, Hausbeschauen und für Bedienstete bei der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 403/1989 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 388/2002

Inkrafttretensdatum

01.07.2002

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. Juni 1989 über die Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)

StF: BGBl. Nr. 403/1989

Änderung

BGBl. II Nr. 464/2001

BGBl. II Nr. 388/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Nach § 20 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung der 24. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 214/1972, wird mit Zustimmung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst verordnet:

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