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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2011

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.10.2014

§ 0

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2011

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2011

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 262/2014

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

23.10.2014

Index

27/01 Rechtsanwälte

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2011

StF: BGBl. II Nr. 262/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20008964

Dokumentnummer

NOR40165216

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