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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1999

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.3.2001

§ 0

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1999

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1999

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 129/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.03.2001

Index

27/01 Rechtsanwälte

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach

§ 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 1999

StF: BGBl. II Nr. 129/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 27/2000, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20001242

Dokumentnummer

NOR30001335

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