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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Arabische Republik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.6.1969

§ 0

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Arabische Republik

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Arabische Republik

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 284/1969

Inkrafttretensdatum

25.06.1969

Langtitel

(Übersetzung)

(GATT) Vierte Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik

StF: BGBl. Nr. 284/1969 (NR: GP XI RV 1101 AB 1173 S. 135 . BR: S. 275.)

Sonstige Textteile

Nachdem die Vierte Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), welche also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Niederschrift für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 28. Mai 1969

Ratifikationstext

Die vorliegende Niederschrift ist gemäß ihrem Absatz 2 für Österreich am 25. Juni 1969 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Nachdem die Vierte Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), welche also lautet:

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