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Förderung und Schutz von Investitionen (Guatemala)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2012

§ 0

Förderung und Schutz von Investitionen (Guatemala)

Kurztitel

Förderung und Schutz von Investitionen (Guatemala)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 168/2012

Inkrafttretensdatum

01.10.2012

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 168/2012 (NR: GP XXIV RV 1469 AB 1564 S. 137 . BR: AB 8647 S. 803 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. Februar bzw. 6. August 2012 vorgenommen; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Guatemala, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

Von dem Wunsche geleitet, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

In der Erkenntnis, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

Unter erneuter Bekräftigung ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,

Sind wie folgt übereingekommen:

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