§ 0
Förderung und Schutz von Investitionen (Guatemala)
Kurztitel
Förderung und Schutz von Investitionen (Guatemala)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.10.2012
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 168/2012 (NR: GP XXIV RV 1469 AB 1564 S. 137 . BR: AB 8647 S. 803 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. Februar bzw. 6. August 2012 vorgenommen; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2012 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Guatemala, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
Von dem Wunsche geleitet, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
In der Erkenntnis, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
Unter erneuter Bekräftigung ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
