FLUGSTRECKENPLAN
— ABSCHNITT 1
Flugstrecken, die von dem oder den namhaft gemachten Fluglinienunternehmen des Vereinigten Königreiches betrieben werden sollen:
Abflugspunkte | Bestimmungspunkte (einen oder mehrere der folgenden) |
Punkte im Vereinigten Königreich | Wien Salzburg Klagenfurt Innsbruck oder Graz oder Linz |
ABSCHNITT 2
Flugstrecken, die von dem oder den namhaft gemachten Fluglinienunternehmen der Republik Österreich betrieben werden sollen:
Abflugspunkte | Bestimmungspunkte (einen oder mehrere der folgenden) |
Punkte in Österreich | London Birmingham Manchester Prestwick oder Glasgow oder Edinburgh |
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2017
Gesetzesnummer
10011502
Dokumentnummer
NOR12148492
alte Dokumentnummer
N9197843267L
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