Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2018
Sonderbestimmungen für Lehrer im Bereich der Justizanstalten
§ 203m.
Die §§ 203 bis 203h sind auf Lehrer im Bereich der Justizanstalten nicht anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2017
Gesetzesnummer
10008470
Dokumentnummer
NOR40197724