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B. Anhang I Tiergesundheit und Pflanzenschutz EWR-Abkommen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1994

5994/92 ADD 5

AELE 31

SCHLUSSAKTE

Die Bevollmächtigten

DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,

DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,

nachstehend „Gemeinschaft“ genannt, und

DES KÖNIGREICHS BELGIEN,

DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK,

DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,

DER GRIECHISCHEN REPUBLIK,

DES KÖNIGREICHS SPANIEN,

DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,

IRLANDS,

DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,

DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG,

DES KÖNIGREICHS DER NIEDERLANDE,

DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,

DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND,

Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der EUROPÄISCHEN

WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT und des Vertrags über die Gründung der

EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,

nachstehend „die EG-Mitgliedstaaten“ genannt,

und

die Bevollmächtigten

DER REPUBLIK ÖSTERREICH,

DER REPUBLIK FINNLAND,

DER REPUBLIK ISLAND,

DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN,

DES KÖNIGREICHS NORWEGEN,

DES KÖNIGREICHS SCHWEDEN,

nachstehend „EFTA-Staaten“ genannt,

die in Porto am zweiten Mai neunzehnhundertzweiundneunzig zur

Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,

nachstehend EWR-Abkommen genannt, zusammengetreten sind, haben

folgende Texte angenommen:

I. das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum;

II. die nachstehenden Texte, die dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigefügt sind:

A. Protokoll 1 über horizontale Anpassungen,

Protokoll 2 über die nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a vom

Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossenen Waren

Protokoll 3 über Waren nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens

Protokoll 4 über die Ursprungsregeln

Protokoll 5 über Fiskalzölle (Liechtenstein)

Protokoll 6 über das Anlegen von Pflichtlagern durch

Liechtenstein

Protokoll 7 über mengenmäßige Beschränkungen, die Island

beibehalten darf

Protokoll 8 über staatliche Monopole

Protokoll 9 über den Handel mit Fisch und anderen

Meereserzeugnissen

Protokoll 10 über die Vereinfachung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr

Protokoll 11 über Amtshilfe in Zollsachen

Protokoll 12 über Vereinbarungen mit Drittländern über die Konformitätsbewertung

Protokoll 13 über die Nichtanwendung von Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen

Protokoll 14 über den Handel mit Kohle- und Stahlerzeugnissen Protokoll 15 über Übergangszeiten für die Freizügigkeit

(Liechtenstein)

Protokoll 16 über Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit

in bezug auf Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Liechtenstein)

Protokoll 17 betreffend Artikel 34

Protokoll 18 über interne Verfahren zur Durchführung von

Artikel 43

Protokoll 19 über den Seeverkehr

Protokoll 20 über den Zugang zu Binnenwasserstraßen Protokoll 21 über die Durchführung der Wettbewerbsregeln für

Unternehmen

Protokoll 22 über die Definition der Begriffe „Unternehmen“ und

„Umsatz“ (Artikel 56)

Protokoll 23 über die Zusammenarbeit zwischen den Überwachungsorganen (Artikel 58)

Protokoll 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von

Unternehmenszusammenschlüssen

Protokoll 25 über den Wettbewerb bei Kohle und Stahl Protokoll 26 über die Befugnisse und Aufgaben der EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der staatlichen Beihilfen

Protokoll 27 über die Zusammenarbeit im Bereich der staatlichen

Beihilfen

Protokoll 28 über geistiges Eigentum

Protokoll 29 über die berufliche Bildung

Protokoll 30 mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen

außerhalb der vier Freiheiten

Protokoll 32 über Finanzbestimmungen zur Anwendung von Artikel 82 Protokoll 33 über das Schiedsverfahren

Protokoll 34 zur Möglichkeit für Gerichte und Gerichtshöfe der EFTA-Staaten, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften um Entscheidung über die Auslegung von EWR-Bestimmungen zu ersuchen, die EG-Bestimmungen entsprechen

Protokoll 35 zur Durchführung der EWR-Bestimmungen Protokoll 36 über die Satzung des Gemeinsamen Parlamentarischen

EWR-Ausschusses

Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101

Protokoll 38 über den Finanzierungsmechanismus

Protokoll 39 über die ECU

Protokoll 40 über Svalbard

Protokoll 41 über bestehende Abkommen

Protokoll 42 zu bilateralen Vereinbarungen betreffend besondere

landwirtschaftliche Erzeugnisse

Protokoll 43 über das Abkommen zwischen der EWG und der Republik

Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße

Protokoll 44 über das Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene (Anm.:

aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)

Protokoll 45 über Übergangszeiten betreffend Spanien und Portugal

Protokoll 46 über die Entwicklung der Zusammenarbeit in der

Fischerei

Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für

Wein

Protokoll 48 betreffend die Artikel 105 und 111

Protokoll 49 über Ceuta und Melilla

B. Anhang I Tiergesundheit und Pflanzenschutz

Anhang II Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und

Zertifizierung

Anhang III Produkthaftung

Anhang IV Energie

Anhang V Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Anhang VI Soziale Sicherheit

Anhang VII Gegenseitige Anerkennung beruflicher

Qualifikationen

Anhang VIII Niederlassungsrecht

Anhang IX Finanzdienstleistungen

Anhang X Audiovisuelle Dienste

Anhang XI Telekommunikationsdienste

Anhang XII Freier Kapitalverkehr

Anhang XIII Verkehr

Anhang XIV Wettbewerb

Anhang XV Staatliche Beihilfen

Anhang XVI Öffentliches Auftragswesen

Anhang XVII Geistiges Eigentum

Anhang XVIII Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,

Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und

Frauen

Anhang XIX Verbraucherschutz

Anhang XX Umweltschutz

Anhang XXI Statistik

Anhang XXII Gesellschaftsrecht

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Gemeinsamen Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:

  1. 1. Gemeinsame Erklärung über die Erstellung gemeinsamer Berichte nach Nummer 5 des Protokolls 1 über horizontale Anpassungen
  2. 2. Gemeinsame Erklärung zu Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen von Wein und Spirituosen
  3. 3. Gemeinsame Erklärung zu einer Übergangszeit für die Erteilung und Ausstellung von Dokumenten über den Ursprungsnachweis
  4. 4. Gemeinsame Erklärung zu Artikel 10 und Artikel 14 Absatz 1 des Protokolls 11 zum Abkommen
  5. 5. Gemeinsame Erklärung über elektromedizinische Geräte
  6. 6. Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Diploms als Facharzt, Fachzahnarzt, Tierarzt, Apotheker, praktischer Arzt oder Architekt sind
  7. 7. Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Hochschuldiploms sind, das eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließt
  8. 8. Gemeinsame Erklärung zum Güterkraftverkehr
  9. 9. Gemeinsame Erklärung über Wettbewerbsregeln
  10. 10. Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens
  11. 11. Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des Abkommens
  12. 12. Gemeinsame Erklärung über Beihilfen aus den EG-Strukturfonds oder anderen Finanzierungsinstrumenten
  13. 13. Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 27 Buchstabe c des Abkommens
  14. 14. Gemeinsame Erklärung zum Schiffbau
  15. 15. Gemeinsame Erklärung über die anwendbaren Verfahren in Fällen, in denen die EFTA-Staaten gemäß Artikel 76 und Teil VI des Abkommens und der entsprechenden Protokollen uneingeschränkt an den EG-Ausschüssen teilnehmen
  16. 16. Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in kulturellen Angelegenheiten
  17. 17. Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern
  18. 18. Gemeinsame Erklärung über die Beteiligung von Sachverständigen der Gemeinschaft an der Arbeit von Ausschüssen der EFTA-Staaten oder von Ausschüssen, die von der EFTA-Überwachungsbehörde eingesetzt werden
  19. 19. Gemeinsame Erklärung zu Artikel 103 des Abkommens
  20. 20. Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 35 zum Abkommen
  21. 21. Gemeinsame Erklärung zum Finanzierungsmechanismus
  22. 22. Gemeinsame Erklärung zum Verhältnis zwischen dem EWR-Abkommen und bestehenden Abkommen
  23. 23. Gemeinsame Erklärung zur vereinbarten Auslegung von Artikel 4 Absätze 1 und 2 des Protokolls 9 über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen
  24. 24. Gemeinsame Erklärung zur Anwendung von Zollzugeständnissen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
  25. 25. Gemeinsame Erklärung zum Pflanzenschutz
  26. 26. Gemeinsame Erklärung zur Amtshilfe der Aufsichtsbehörden in bezug auf Spirituosen
  27. 27. Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein
  28. 28. Gemeinsame Erklärung zur Änderung von Zollzugeständnissen und zu den Sonderregelungen für Spanien und Portugal
  29. 29. Gemeinsame Erklärung zum Tierschutz
  30. 30. Gemeinsame Erklärung zum Harmonisierten System

    Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:

  1. 1. Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über die Erleichterung der Grenzkontrollen;
  2. 2. Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über den politischen Dialog

    Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Tätigkeit einer hochrangigen Interimsgruppe für die Zeit vor dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Sie sind des weiteren übereingekommen, daß die hochrangige Interimsgruppe spätestens zum Inkrafttreten des EWR-Abkommens über die Verbindlichkeit der in finnischer, isländischer, norwegischer und schwedischer Sprache erstellten EG-Rechtsakte entscheidet, auf die in den Anhängen zum EWR-Abkommen Bezug genommen wird.

    Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Veröffentlichung der Informationen, die für den EWR von Bedeutung sind, Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.

    Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben auch die Vereinbarung über die Veröffentlichung von EFTA-Bekanntmachungen betreffend das Auftragswesen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.

    Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben des weiteren die Vereinbarte Niederschrift der Verhandlungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Die Vereinbarte Niederschrift hat verbindlichen Charakter.

    Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben schließlich die nachstehenden Erklärungen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:

  1. 1. Erklärung der Regierungen Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens zu Alkoholmonopolen
  2. 2. Erklärung der Regierung Liechtensteins zu Alkoholmonopolen
  3. 3. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Amtshilfe in Zollsachen
  4. 4. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum freien Verkehr leichter Nutzfahrzeuge
  5. 5. Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Produkthaftung
  6. 6. Erklärung der Regierung Liechtensteins zur besonderen Lage des Landes
  7. 7. Erklärung der Regierung Österreichs zu Schutzmaßnahmen
  8. 8. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  9. 9. Erklärung der Regierung Islands zur Anwendung von Schutzmaßnahmen nach dem Abkommen
  1. 10. Erklärung der Regierung der Schweiz zu Schutzmaßnahmen (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
  2. 11. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
  3. 12. Erklärung der Regierung der Schweiz zur Einführung von Nachdiplom-Studiengängen für Architektur an den Höheren Technischen Lehranstalten (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
  4. 13. Erklärung der Regierung Österreichs über audiovisuelle Dienste
  5. 14. Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Amtshilfe
  6. 15. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  7. 16. Erklärung der Regierung der Schweiz zur Anwendung der Schutzklausel im Kapitalverkehr (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
  8. 17. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
  9. 18. Erklärung der Regierung Norwegens zur unmittelbaren Vollstreckbarkeit von Entscheidungen der EG-Organe, durch die in Norwegen ansässigen Unternehmen finanzielle Verpflichtungen auferlegt werden
  10. 19. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  11. 20. Erklärung der Regierung Österreichs zur Vollstreckung von Entscheidungen der EG-Organe bezüglich finanzieller Verpflichtungen im Hoheitsgebiet Österreichs
  12. 21. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  13. 22. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Schiffbau
  14. 23. Erklärung der Regierung Irlands zu Protokoll 28 über geistiges Eigentum – Internationale Übereinkommen
  15. 24. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zur Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
  16. 25. Erklärung der Regierung Österreichs zur Umsetzung des Artikels 5 der Richtlinie 76/207/EWG hinsichtlich der Nachtarbeit
  17. 26. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  18. 27. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten der EFTA-Staaten vor dem EG-Gerichtshof
  19. 28. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten von Anwälten aus den EFTA-Staaten nach dem Gemeinschaftsrecht
  20. 29. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Beteiligung von Sachverständigen der EFTA-Staaten an für den EWR relevanten EG-Ausschüssen gemäß Artikel 100 des Abkommens
  21. 30. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu Artikel 103 des Abkommens
  22. 31. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens
  23. 32. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Transitverkehr im Fischereisektor
  24. 33. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und der Regierungen Finnlands, Liechtensteins, Österreichs, Schwedens zu Walerzeugnissen
  25. 34. Erklärung der Regierung der Schweiz über Fiskalzölle (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
  26. 35. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu bilateralen Abkommen
  27. 36. Erklärung der Regierung der Schweiz zum Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)
  28. 37. Erklärung der Regierung Österreichs zu dem Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße
  29. 38. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum Finanzierungsmechanismus der EFTA
  30. 39. Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu einem Gericht erster Instanz

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