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Auslieferung von Verbrechern

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.9.1935

§ 0

Auslieferung von Verbrechern

Kurztitel

Auslieferung von Verbrechern

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 377/1935

Inkrafttretensdatum

22.09.1935

Beachte

Hinsichtlich Australiens kommt der Vertrag vom 29.3.1973 über die

Auslieferung, BGBl. Nr. 718/1974, idF des Zusatzprotokolls vom

30.8.1985, BGBl. Nr. 661/1986 zur Anwendung.

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zusatzabkommens zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Auslieferung flüchtiger Verbrecher auf Australien und Neuseeland.

StF: BGBl. Nr. 377/1935

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