§ 0
Auslieferung von Verbrechern
Kurztitel
Auslieferung von Verbrechern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 377/1935
Inkrafttretensdatum
22.09.1935
Beachte
Hinsichtlich Australiens kommt der Vertrag vom 29.3.1973 über die
Auslieferung, BGBl. Nr. 718/1974, idF des Zusatzprotokolls vom
30.8.1985, BGBl. Nr. 661/1986 zur Anwendung.
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zusatzabkommens zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Auslieferung flüchtiger Verbrecher auf Australien und Neuseeland.
StF: BGBl. Nr. 377/1935
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