Unterabschnitt H
Überprüfungsverfahren für Bedienstete nach § 25 Z 1 bis 3
Anwendungsbereich
§ 78
Dieser Unterabschnitt ist auf Bedienstete nach § 25 Z 1 bis 3 anzuwenden, die
Unterabschnitt H
Überprüfungsverfahren für Bedienstete nach § 25 Z 1 bis 3
Anwendungsbereich
§ 78
Dieser Unterabschnitt ist auf Bedienstete nach § 25 Z 1 bis 3 anzuwenden, die